AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen in Ihrer Wertigkeit „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ (vergleiche §1 Nr.2c VOB/B)
- Der Bieter hält sich an das Angebot 4 Wochen nach Abgabe gebunden.
- Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung bzw. des in sich abgeschlossenen Teils der Leistung nicht mehr als vier Monate, dann gilt der im Angebot ausgewiesene Umsatzsteuersatz. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung bzw. des in sich abgeschlossenen Teils der Leistung mehr als vier Monate und hat sich der Umsatzsteuersatz zwischenzeitlich geändert, dann gilt der zum Zeitpunkt der Abnahme gültige Umsatzsteuersatz. Abweichend davon wird bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. bei längerfristigen Pflegeverträgen) immer der zum Zeitpunkt der Abnahme der einzelnen Teilleistung gültige Umsatzsteuersatz berechnet.
- Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, dann ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gerichtsstand des Auftragnehmers.
- Sind gegebenenfalls Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.
Diese AGB wurden vom Bundesverband Garten.-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., 53602 Bad Honnef, beim Bundeskartellamt in Berlin angemeldet und vom Bundeskartellamt im Bundesanzeiger Nr. 2 vom 04. Januar 1990 sowie die Änderung der AGB im Bundesanzeiger Nr. 180 vom 24. September 1999 veröffentlicht.
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